Kölsch

Kölsch ist ein obergäriges, filtriertes Bier. Die Herstellung und die Voraussetzungen, um ein Bier „Kölsch“ nennen zu dürfen, unterliegen strengen Richtlinien welche in der „Kölsch-Konvention“ festgeschrieben sind. Diese Regeln wurden 1985 vom Bundeskartellamt in ihrer Gültigkeit bestätigt. Am 25.11.1997 wurde das Kölsch durch die Europäische Union in das Verzeichnis der geschützten regionalen Spezialitäten aufgenommen. Daraus resultiert ein Namensrechtlicher Schutz im gesamten Gebiet der EU. Stellen Brauereien ein Kölsch abseits der „Kölsch-Konvention“ her, darf es nicht so genannt werden. Die Geschichte des Kölsch geht bis auf das Mittelalter zurück. Ursprünglich wurde es mit einer Kräutermischung (Grut) gebraut. Die Katholische Kirche verbot in der Domstadt das Konsumieren und Brauen von Hopfenbier. Die Gründe waren rein monetär, Grut musste von der Kirche bezogen werden. Um diese Einnahmen nicht versiegen zu lassen, verbot man schlicht das Brauen mit anderen Zutaten. Das heute bekannte Kölsch wird seit Anfang der 1900er Jahre gebraut. Vermutlich handelt es sich um das einzige Biere bei dem sogar das Behältnis reglementiert ist. Der Ausschank ist ausschließlich in der zylinderförmigen „Kölner Stange“ erlaubt. Geschmacklich finden wir im Glas ein eher mildes, leichtes und süßlich schmeckendes, spritziges Bier. Das Malz bleibt zurückhaltend, im Abgang machen sich hopfige Noten bemerkbar. Das Bukett zeigt sich oftmals mit fruchtigen und getreidigen Nuancen.