Starkbier

Als Starkbier werden Biere bezeichnet, welche einen Stammwürze Gehalt von mindestens 16 Grad Plato aufweisen. Dies entspricht einem Alkoholgehalt ab etwa 7,5% vol. aufwärts. Typische Beispiele sind das besonders in Bayern beliebte Bockbier oder das aus Großbritannien stammende Imperial Stout. Daran ist bereits erkennbar das sich ein Starkbier nicht über die Biersorte definiert.
Viele reguläre Biersorten wie z.B. das Weißbier werden besonders in den Wintermonaten und zur Fastenzeit als Starkbiervariante angeboten. Ein IPA mit entsprechend hohen Stammwürze- und Alkoholgehalt zählt ebenfalls zu den Starkbieren. Wichtig ist diese Einstufung auch für die Höhe der Biersteuer. Bei einer 0,5 Liter Flasche Starkbier werden 0,06 Eurocent Steuern fällig. Geschmacklich Eigenheiten lassen sich nicht klar hervorstellen, dies kommt darauf an zu welcher Biersorte das jeweilige Starkbier zuzuordnen ist. Gemeinsamkeiten sind jedoch die allgemein höhere Würzigkeit und ein meist niedrigerer Kohlensäureanteil im Vergleich zu den Non-Starkbier Varianten. Bei den dunklen Vertretern ist oftmals eine ausgeprägte Malzsüße festzustellen die den Alkoholgehalt übertüncht. Zum Leid des Biertrinkers kommt diese Erkenntnis häufig erst zu Tage wenn bereits der ein oder andere Schluck zu viel den Weg in den Bauchraum gefunden hat.